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Beurteilung des vertraglichen Schadenersatzes nach dem Vertragsstatut

RechtsprechungInternationalZak 2005/64Zak 2005, 38 Heft 2 v. 15.11.2005

EVÜ: Art 4, 10

ABGB § 1295 Abs 1

Auf einen Vertrag ist gemäß Art 4 EVÜ das Recht jenes Staats anzuwenden, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Hauptverwaltung bzw ihre Hauptniederlassung hat. Für gegenseitige Verträge ist die Nichtgeldleistung charakteristisch (hier: Erstellung eines Gutachtens über die Echtheit eines Kunstwerks). Auch vertragliche Schadenersatzansprüche (hier: aufgrund der Schutzwirkung des Vertrags zugunsten Dritter) sind nach dem Vertragsstatut zu beurteilen.

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