Zu 5 Ob 252/04a = ZRInfo 2005/193: Die Abschreibung eines Grundstücks von einer Einlage, die Eröffnung einer neuen Einlage, die Einverleibung des Eigentumsrechts und eines Pfandrechts ob der neuen Einlage sowie die Einverleibung des Eigentumsrechts ob einer anderen Liegenschaft aufgrund desselben Kaufvertrags können kumuliert in einem einzigen Grundbuchgesuch beantragt werden.