Zu 1 Ob 257/04g = ZRInfo 2005/056: Im Fall eines Liegenschaftskaufs unter Gewährleistungsausschluss, aber mit Übernahme „sämtlicher Rechte und Vorteile“, folgt aus einer ergänzenden Vertragsauslegung, dass dem Käufer Ersatzansprüche des Verkäufers gegen Dritte für Mangelschäden abgetreten werden.