§ 1304 ABGB, § 1311 ABGB, § 68 Abs 3 StVO
Dass ein Radfahrer während der Fahrt auf einem Radweg keinen Helm trägt, stellt keine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten dar, die ihm im Fall einer Verletzung als Mitverschulden anrechenbar wäre.
§ 1304 ABGB, § 1311 ABGB, § 68 Abs 3 StVO
Dass ein Radfahrer während der Fahrt auf einem Radweg keinen Helm trägt, stellt keine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten dar, die ihm im Fall einer Verletzung als Mitverschulden anrechenbar wäre.