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Handeln auf eigene Gefahr beim Eislaufen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2005/19Zak 2005, 17 Heft 1 v. 1.11.2005

§ 1295 Abs 1 ABGB

Der Schadenersatzanspruch ist nicht wegen Handelns auf eigene Gefahr ausgeschlossen, wenn ein Eisläufer von einem anderen erst verletzt wird, nachdem er das gemeinsame „Fangenspiel“ unterbrochen und sich an den Rand der Eislauffläche begeben hat.

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