1. Einführung
Mit der Angelobung der aktuellen Bundesregierung am 7. Jänner 2020 wurde ein umfassendes Regierungsprogramm veröffentlicht, welches die Agenden der Regierungsperiode 2020–2024 der Koalition aus der neuen Volkspartei (ÖVP) und der Grünen Alternative (Die Grünen) festhält. Neben zahlreichen geplanten Reformen und Investitionen im Bereich "Klimaschutz, Umwelt, Infrastruktur & Landwirtschaft" (Bundeskanzleramt 2020, Kapitel 3) sind auch im Bereich der "Wirtschaft & Finanzen" (Bundeskanzleramt 2020, Kapitel 2) Eckpunkte zu Zielen einer Ökologisierung des Steuerssysstems angeführt. Die ökosoziale Steuerreform1) soll zur Bekämpfung der Klimakrise, als Teil einer fortschrittsorientierten Klima- und Energiepolitik, für Private und Unternehmen Anreize setzen und Möglichkeiten schaffen, ökologisch verträglichere Entscheidungen treffen zu können. Dabei ist besonders "[d]ie Herstellung von Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen […] erforderlich" (Bundeskanzleramt 2020, 78f), weswegen diese als eines der Hauptziele der etablierten "Task Force Ökosoziale Steuerreform" definiert wurde. Als geeignete Instrumente zur Berücksichtigung dieser Externalitäten werden auf Haushaltsebene besonders CO2-Bepreisungsmechanismen durch bestehende Abgaben- und Steuersysteme und nationale Emissionshandelssysteme hervorgehoben. Neben den gewünschten Lenkungseffekten hin zu ökologischeren Alternativen von CO2-intensiven Gütern und Dienstleistungen ist jedoch auch die soziale Verträglichkeit der Maßnahmen von Bedeutung. Es soll sichergestellt

