1. Einführung
In seiner ursprünglichen Fassung sah der Gründungsvertrag der EWG (1957) keine regionalpolitische Kompetenz der Gemeinschaft vor. Erst im Zuge der ersten EU-Erweiterungen wurden europäische Fonds für regionale Entwicklung eingerichtet (1973-1975). Eine eigenständige regionalpolitische Kompetenz entwickelte sich erst im Zeitraum 1985-1989. Die Kohäsionspolitik ist in Artikel 158 EG-Vertrag verankert, wo ausdrücklich die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts betont wird.
