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Zulässiger 2. Sicherungsantrag bei unterschiedlicher Beurteilung der Gültigkeit eines Patents durch Gericht und Patentbehörden

PATENTRECHTWRInfo 2006/191WRInfo 2006, 140 Heft 9 v. 20.6.2006

( § 378 Abs 1 EO , § 156 Abs 6 PatG 1970 ) Beurteilen die Nichtigkeitsabteilung des Patentamts und der Oberste Patent- und Markensenat - ohne Beteiligung der Beklagten - die Gültigkeit des Patents anders als zuvor das Gericht im Verletzungsstreit, so ist dies eine Änderung der Sachlage, die einen neuen Sicherungsantrag rechtfertigt.

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