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Marktmissbrauch der Post AG im Bereich des Zeitungsversandes

KARTELLRECHTWRInfo 2006/184WRInfo 2006, 135 Heft 9 v. 20.6.2006

( Art 82 EG , § 35 Abs 1 KartG 1988 , § 5 Abs 1 KartG 2005 , § 26 KartG 2005 ) Eine kartellrechtswidrige Kundenbindung besteht nicht nur dann, wenn das marktbeherrschende Unternehmen (hier: die Österreichische Post AG) die Abnehmer durch eine förmliche Verpflichtung bindet, sondern auch dann, wenn das Unternehmen Treuerabatte (Nachlässe) nur dann gewährt, wenn der Kunde - unabhängig vom Umfang seiner Einkäufe - seinen Gesamtbedarf oder einen wesentlichen Teil hiervon ausschließlich bei dem Unternehmen in beherrschender Stellung deckt.

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