( § 2 UWG ) Das Gericht überschreitet seinen Ermessensspielraum nicht, wenn es die blickfangartige Ankündigung „Inhalt: immer 20 + 5 kuvertierte Beutel ohne Metallklammer“ auf einer Verpackung, in der sich 25 Teebeutel befinden, als keine zur Irreführung geeignete Angabe iSd § 2 UWG beurteilt.
OGH 14.03.2006, 4 Ob 22/06y

