vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„20 + 5 kuvertierte Beutel“ - keine irreführende Teewerbung

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2006/183WRInfo 2006, 134 Heft 9 v. 20.6.2006

( § 2 UWG ) Das Gericht überschreitet seinen Ermessensspielraum nicht, wenn es die blickfangartige Ankündigung „Inhalt: immer 20 + 5 kuvertierte Beutel ohne Metallklammer“ auf einer Verpackung, in der sich 25 Teebeutel befinden, als keine zur Irreführung geeignete Angabe iSd § 2 UWG beurteilt.

OGH 14.03.2006, 4 Ob 22/06y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!