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Domain rechtsanwälte.at - Verletzung der Namensrechte des Österreichischen Rechtanwaltskammertags

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2006/182WRInfo 2006, 133 Heft 9 v. 20.6.2006

( § 43 ABGB , § 5 RAO , § 21 RAO , § 37 RAO , § 1 UWG , § 2 UWG , § 292 ZPO ) Da die Domain rechtsanwaelte.at als Hinweis auf den Österreichi-

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schen Rechtanwaltskammertag verstanden wird und insoweit Unterscheidungskraft erlangt hat, begründet ihr Gebrauch Namensschutz. Ein Einzelunternehmer, der für sein Suchmaschinenportal die Domain rechtsanwälte.at verwendet, verletzt die Namensrechte des Österreichischen Rechtanwaltskammertags, weil er die für den Österreichischen Rechtanwaltskammertag geschützte Bezeichnung dazu nutzt, das Interesse auf sein Suchportal und damit auf eine Aktivität zu lenken, die mit dem Österreichischen Rechtanwaltskammertag nichts zu tun hat. Ein einzelner Rechtsanwalt kann aber aus dieser Verletzung keine eigenen Ansprüche ableiten.

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