( § 1295 ABGB , § 1313a ABGB ) Hat ein Mitarbeiter des Empfängers beim Abladevorgang einen nicht im Eigentum des Frachtführers, sondern einen im Eigentum eines Dritten stehenden Auflieger beschädigt, kann sich der
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( § 1295 ABGB , § 1313a ABGB ) Hat ein Mitarbeiter des Empfängers beim Abladevorgang einen nicht im Eigentum des Frachtführers, sondern einen im Eigentum eines Dritten stehenden Auflieger beschädigt, kann sich der
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