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Kostenvorschuss für die Eintragung der Zweigniederlassung einer GmbH in das Handelsregister

HANDELSRECHTWRInfo 2006/178WRInfo 2006, 130 Heft 9 v. 20.6.2006

( Art 43 EG , Art 48 EG ) Es verstößt nicht gegen Art 43 EG und Art 48 EG, wenn ein Mitgliedstaat die Handelsregistereintragung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat von der Zahlung eines Vorschusses auf die zu erwartenden Kosten der Veröffentlichung des Geschäftsgegenstands der Gesellschaft, wie er in ihrem Errichtungsakt niedergelegt ist, abhängig macht.

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