( § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG , § 48 Abs 1 AußStrG , § 18 FBG , § 93 Abs 5 GmbHG ) Der ehemalige Gesellschafter einer gelöschten GmbH hat im Verfahren über den Antrag auf Einleitung einer Nachtragsliquidation wegen des Fehlens einer Firmenbucheintragung mangels Betroffenheit im Rechtssinne keine Parteistellung und gegen den Bestellungsbeschluss keine Rechtsmittellegitimation.
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