(§ 9a Abs 1 Z 1 UWG) Eine Medieninhaberin begeht einen Zugabenverstoß, wenn sie im Internet bei Erwerb eines Jahresabonnements um € 88,40 einer ihrer beiden periodischen Zeitschriften die Möglichkeit einer kostenlosen Mitgliedschaft in ihrem „AboClub“ - zwar ohne den Wert der Mitgliedschaft zu beziffern - ankündigt, die durch die Berechtigung, vergünstigte Waren und/oder Dienstleistungen Dritter zu beziehen und an Gewinnspielen teilzunehmen, die Möglichkeit bietet, große finanzielle Vorteile zu erlangen (hier: Erwerb von Eintrittskarten für Konzerte der Wiener Philharmoniker und der Niederösterreichischen Tonkünstler um - je nach Kategorie - bis zu € 103,50 verbilligt; erheblicher Preisnachlass beim Erwerb bestimmter Geräte; möglicher Gewinn eines Thermenaufenthalts für zwei Personen im Wert von € 356,- pro Person, einer Digitalkamera, eines Scanners und eines Tintenstrahldruckers).

