(§ 1 UWG) Das „planmäßige“ Ausspannen von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist nur dann unlauter, wenn ein subjektives Unrechtselement hinzutritt, das idR in Behinderungs- oder Schädigungsabsicht besteht. Auch für das Abwerben von Mitarbeitern von Medienunternehmen, insbesondere von Qualitätszeitungen, bestehen keine anderen wettbewerbsrechtlichen Maßstäbe. Allein dadurch, dass die Beklagte - bei Fehlen planmäßiger Abwerbung - in ihrem Blatt über den „Neuzugang“ einer zuvor bei

