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Zulässiges Abwerben einer Journalistin

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2006/116WRInfo 2006, 83 Heft 6 v. 18.4.2006

(§ 1 UWG) Das „planmäßige“ Ausspannen von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist nur dann unlauter, wenn ein subjektives Unrechtselement hinzutritt, das idR in Behinderungs- oder Schädigungsabsicht besteht. Auch für das Abwerben von Mitarbeitern von Medienunternehmen, insbesondere von Qualitätszeitungen, bestehen keine anderen wettbewerbsrechtlichen Maßstäbe. Allein dadurch, dass die Beklagte - bei Fehlen planmäßiger Abwerbung - in ihrem Blatt über den „Neuzugang“ einer zuvor bei

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