(§ 863 ABGB, § 880a ABGB, §§ 914 f ABGB) Die in einer Bankgarantie enthaltene Klausel, die Garantieverpflichtung ende durch Rückstellung des Garantiebriefs (an den Garanten), ist einschränkend dahin zu interpretie-
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ren, dass nicht jegliche Retournierung des Garantiebriefs (also etwa auch eine solche durch den Finder der Urkunde) zum Erlöschen der Garantieverpflichtung führt, sondern nur eine solche, die iSe Verzichtserklärung vom Willen des Begünstigten umfasst ist.

