vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch - Passivlegitimation des Arbeitnehmers

PatentrechtWRInfo 2006/082WRInfo 2006, 60 Heft 4 v. 14.3.2006

(§ 22 Abs 1 PatG, § 48 PatG, § 147 PatG, § 156 PatG) Der aus § 147 Abs 1 PatG abgeleitete Unterlassungsanspruch richtet sich - ebenso wie der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch - zunächst gegen den Rechtsverletzer, also den unmittelbaren Störer, das ist derjenige, der sich tatbestandsmäßig verhält. Verwirklicht ein Arbeitnehmer einen Patentrechtsverstoß, ist er daher auch dann passiv legitimiert, wenn sein Arbeitgeber nicht am Verfahren beteiligt ist. Der Arbeitnehmer haftet verschuldensunabhängig, also auch dann, wenn er nicht weiß, dass er ein fremdes Patent verletzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!