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Parteistellung von Massegläubigern bei der Rechnungslegung des Masseverwalters

InsolvenzrechtWRInfo 2006/051 Heft 3 v. 21.2.2006

(§ 81 Abs 1 KO, § 81 Abs 3 KO, §§ 121 ff KO) Auch den Massegläubigern kommt bei der Rechnungslegung des Masseverwalters im Zusammenhang mit behaupteten Gemeinschaftsschäden Parteistellung zu. Sie können daher die Rechnungslegung bekämpfen und den Beschluss darüber anfechten.

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