(§ 1 UWG) Das Auslesen von Funksignalen, die von Mobilfunkstationen ausgesendet werden und nicht für die Allgemeinheit bzw den Nutzer des Mobiltelefons bestimmt sind, mittels speziell dafür entwickelter technischer Hilfsmittel zum Zwecke des Betriebs eines Mobiltelefonortungssystems ist sittenwidrig iSd § 1 UWG, weil eine glatte Übernahme einer fremden Leistung vorliegt. Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Übernahme seiner Leistung zu dulden.

