vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertragsrücktritt im Konkurs - keine sofortige Rückforderung des Haftrücklasses

InsolvenzrechtWRInfo 2006/035WRInfo 2006, 27 Heft 2 v. 31.1.2006

(§ 16 KO, § 21 KO) Tritt der Masseverwalter im Konkurs über ein Bauunternehmen gemäß § 21 KO vom Bauvertrag zurück, kann er, wenn zwar das Auftreten von (weiteren) Baumängeln nicht feststeht, für die Zukunft aber auch nicht ausgeschlossen ist, nicht sogleich die Auszahlung des Haftrücklasses fordern, sondern hat den Ablauf der Gewährleistungsfrist abzuwarten.

OGH 27.09.2005, 1 Ob 135/05t

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!