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Unbewachter, unversperrter LKW-Zug - Verstoß gegen AVB-CMR

VersicherungsrechtWRInfo 2006/007WRInfo 2006, 5 Heft 1 v. 17.1.2006

( Pkt 7.4. AVB-CMR , Pkt 7.5. AVB-CMR , Pkt 7.6. AVB-CMR ) Ein in der Fahrerkabine des Zugfahrzeuges schlafender Fahrzeuglenker, der keinerlei Vorkehrungen getroffen hat, um ein Öffnen der Türen des Sattelaufliegers seines LKW-Zuges zu verhindern, ist schon begrifflich kein Bewacher der transportierten Ladung, sodass jedenfalls auch keine „ordnungsgemäße“ Bewachung vorliegt.

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