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Konzertante Aufführungen sind keine „bühnenmäßigen“ Aufführungen

UrheberrechtWRInfo 2006/006WRInfo 2006, 5 Heft 1 v. 17.1.2006

( Art 82 EG , Art 11 RBÜ , § 1 Abs 2 VerwGesG ) Die „bühnenmäßige“ Aufführung eines musikdramatischen Werks erfordert neben der gesanglichen, mimischen und gestischen Gestaltung auch eine szenische Darstellung des Handlungsablaufs, die den Werkinhalt für Auge und Ohr des Zusehers erkennbar vermittelt. § 1 Abs 2 VerwGesG ist auch unter Berücksichtigung der Berner Übereinkunft dahin zu verstehen, dass konzertante Aufführungen musikdramatischer Werke unabhängig vom Aufführungsort keine „bühnenmäßigen“ Aufführungen sind. Die Rechte daran unterliegen daher als sog „kleines“ Aufführungsrecht dem Wahrnehmungsbereich der Verwertungsgesellschaften.

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