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Urteilsveröffentlichung auf Homepage eines Dritten

WettbewerbsrechtWRInfo 2006/003WRInfo 2006, 3 Heft 1 v. 17.1.2006

( § 25 UWG , § 405 ZPO ) Ist Betreiber der als wettbewerbswidrig beanstandeten Website nicht mehr der Beklagte, sondern ein außenstehender Dritter, so hat die Urteilsveröffentlichung dennoch auf dieser Website zu erfolgen.

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