( § 5 FERG , § 51 Abs 2 Z 10 JN , Art 9 StGG , § 1 UWG ) Auch ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von aus dem FERG abgeleiteten Rechten eines Fernsehveranstalters ist vor den ordentlichen Gerichten (und nicht im Verwaltungsverfahren vor dem BKS) geltend zu machen.

