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Firmenänderung einer Aktiengesellschaft im Liquidationsstadium

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2006/355WRInfo 2006, 278 Heft 18 v. 19.12.2006

(§ 4 AktG, § 203 AktG, § 205 AktG, § 208 AktG, § 209 Abs 1 AktG, § 210 Abs 3 AktG, § 212 Abs 1 AktG, § 213 Abs 1 AktG) Jedenfalls für das Abwicklungsstadium nach dem dritten Gläubigeraufruf steht der Abwicklungszweck nicht stets einer Firmenänderung der sich in Liquidation befindlichen Aktiengesellschaft entgegen.

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