vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kartellrechtsverstoß durch System zum Austausch von Kreditinformationen zwischen Finanzinstituten?

KARTELLRECHTWRInfo 2006/353WRInfo 2006, 276 Heft 18 v. 19.12.2006

(Art 81 Abs 1 EG, Art 81 Abs 3 EG) Art 81 Abs 1 EG ist dahin auszulegen, dass ein System zum Austausch von Kreditinformationen zwischen Finanzinstituten (im Folgenden: Register) bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden grundsätzlich keine Beschränkung des Wettbewerbs iSd Bestimmung bewirkt, sofern

- der betroffene Markt oder die betroffenen Märkte nicht hochgradig konzentriert sind,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!