(§ 9a Abs 1 UWG, § 9a Abs 2 Z 5 UWG) Tankgutscheine die zum Halbjahresabonnement einer Tageszeitung gewährt werden, fallen unter den Ausnahmetatbestand des § 9a Abs 2 Z 5 UWG und sind sohin nicht vom Zugabenverbot erfasst, wenn die angesprochenen Verkehrskreise annehmen müssen, den Gutschein nur beim Erwerb von Treibstoff einlösen zu können. Daran ändert auch nichts, dass die Gutschrift in der Folge tatsächlich auch für andere Produkte eingelöst wurde.

