(§ 879 Abs 3 ABGB, § 914 ABGB, § 1056 ABGB) Die in AGB bzw Vertragsformblättern für einen Unternehmerkredit enthaltene Zinsanpassungsklausel, wonach die Bank berechtigt ist, die vereinbarten Konditionen entsprechend den jeweiligen Geld-, Kredit- und Kapitalmarktverhältnissen zu ändern, ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung (§ 914 ABGB) so zu verstehen, dass sie auch für den Fall des Sinkens der preisrelevanten Faktoren eine entsprechende Preissenkungspflicht vorsieht (Zweiseitigkeit der Zinsanpassungsklausel). Für deren Zulässigkeit ist mangels analoger Anwendbarkeit auf Unternehmerkredite nicht § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, sondern § 879 Abs 3 ABGB maßgeblich. Die Klausel ist zulässig, weil in ihr keine gröbliche Benachteiligung zu erblicken ist.

