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Marke - Auslegung von Art 10 und Art 12 RL 89/104/EWG: Nichtbenutzung der Marke, Zeitraum, berechtigte Gründe

MARKENRECHTWRInfo 2006/342WRInfo 2006, 265 Heft 17 v. 28.11.2006

(Art 10 Abs 1 RL 89/104/EWG , Art 12 Abs 1 RL 89/104/EWG ) Der Begriff „Tag des Abschlusses des Eintragungsverfahrens“ in Art 10 Abs 1 RL 89/104/EWG bezieht sich nicht auf den Beginn der Schutzdauer - mit dem er übereinstimmen kann -, sondern auf den Zeitpunkt, in dem die zuständige Behörde nach der nationalen Regelung - bzw bei einer internationalen Marke das Internationale Büro - den Vorgang der Eintragung abschließt.

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