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Zurverfügungstellung eines mit Phenol verunreinigten Waggons für Zuckertransport: Grobe Fahrlässigkeit der Bahn, Mitverschulden des Absenders

TRANSPORTRECHTWRInfo 2006/334WRInfo 2006, 259 Heft 17 v. 28.11.2006

(§§ 881 f ABGB, § 1304 ABGB, § 79 EBG, § 94 Abs 2 EBG, § 94 Abs 3 EBG, § 95 Abs 2 EBG, § 100 Abs 1 EBG, § 100 Abs 2 lit a EBG, § 102 EBG) Die Eisenbahn handelt grob fahrlässig, wenn sie vor heiklen Transporten

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