Kürzlich wurden folgende BGBl kundgemacht:
- Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Verordnung der FMA über Inhalt und Gliederung der versicherungsmathematischen Grundlagen (VVMGL) geändert wird; BGBl II 2006/396 , ausgegeben am 20. 10. 2006.
Als wesentliche Änderung ist hervorzuheben, dass bei indexgebundenen Lebensversicherungen eine Vorlage der vollständigen versicherungsmathematischen Grundlagen nicht mehr erforderlich ist, wenn nur eine neue Tranche aufgelegt wird, dh wenn sich nur die Veranlagung der Prämien ändert.

