(Art 4 Abs 2 RL 2001/29/EG ) Gemäß Art 4 Abs 2 RL 2001/29/EG erschöpft sich das Verbreitungsrecht in Bezug auf das Original oder auf Vervielfältigungsstücke eines Werks nur, wenn der Erstverkauf dieses Gegenstands oder eine andere erstmalige Eigentumsübertragung in der Gemeinschaft durch den Rechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung erfolgt ist, nicht aber, wenn das Original oder die Vervielfältigungsstücke außerhalb der Europäischen Gemeinschaft in den Verkehr gebracht worden sind.

