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Keine nachträgliche Heilung einer zuvor gegebenen Anfechtbarkeit durch Abweisung des Konkursantrages

INSOLVENZRECHTWRInfo 2006/306WRInfo 2006, 232 Heft 15 v. 24.10.2006

(§ 28 KO, § 30 KO, § 31 KO) Für die Prüfung der Anfechtbarkeit von als schuldtilgend entgegengenommenen Zahlungen kommt es nicht auf einen Zeitpunkt erst nach Abweisung des Konkursantrages an, sondern auf den Zeitpunkt der Annahme der Zahlung.

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