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Privatstiftung: Kein Verzicht auf Stifterstellung, teilnichtige/schwebend unwirksame Privatstiftung

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2006/283WRInfo 2006, 214 Heft 14 v. 3.10.2006

(§ 154 Abs 3 ABGB, § 3 PSG, § 9 Abs 1 Z 5 PSG, § 33 Abs 2 PSG, § 33 Abs 3 PSG) Der Stifter kann zwar auf seine Stifterrechte, nicht aber auf seine Stifterstellung verzichten. Folglich kommt auch eine Streichung in der Stiftungsurkunde nicht in Betracht.

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