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Ehrenrührige Äußerung im Antrag auf Ausschluss eines Vereinsmitglieds - kein Wahrheitsbeweis notwendig

SCHADENERSATZWRInfo 2006/273WRInfo 2006, 204 Heft 13 v. 12.9.2006

(§ 1330 ABGB, § 7 UWG) Der in Vereinsstatuten vorgesehene Antrag, ein Mitglied wegen Verletzung des mit dem Beitritt zum Verein anerkannten Verhaltenskodex auszuschließen, ist einer Anzeige an eine Behörde gleichzuhalten. Es ist auch hier gerechtfertigt, den Verdacht des Zuwiderhandelns gegen tragende Prinzipien des Vereins an das für die Überprüfung zuständige Vereinsorgan heranzutragen, ohne im Falle ehrverletzender oder den wirtschaftlichen Ruf gefährdender Behauptungen das Risiko zu tragen, den Wahrheitsbeweis antreten zu müssen.

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