Verordnung des Bundeskanzlers über die Festlegung des Publikationsmediums für Bekanntmachungen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006 - Publikationsmedienverordnung 2006, BGBl II 2006/300, ausgegeben am 10. 8. 2006
Allgemeines
Gemäß den §§ 52 Abs 1, 55 Abs 1, 216 Abs 1 und 219 Abs 2 BVergG 2006, BGBl I 2006/17, kann der Bundeskanzler, sofern dies zur Gewährleistung eines ausreichenden wirtschaftlichen Wettbewerbes erforderlich ist, durch Verordnung festlegen, in welchen Publikationsmedien die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallenden Auftraggeber die Bekanntmachungen der Vergabe von Leistungen innerstaatlich jedenfalls zu veröffentlichen haben. Die Europäische Kommission hat angekündigt, bis Ende 2007 ein automatisiertes zentrales vollelektronisches Publikationssystem zu implementieren. Dieses System

