vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prüfung der Gebührenregelung im Wiener Vergaberechtsschutzgesetz (WVRG)

VERGABERECHTWRInfo 2006/270WRInfo 2006, 201 Heft 13 v. 12.9.2006

(§ 13 Abs 1 WVRG, § 13 Abs 2 WVRG, § 23 Abs 1 WVRG, § 30 Abs 1 WVRG, Anhang WVRG) Die Vergebührung eines Antrags auf einstweilige

Seite 201


Verfügung gemäß § 23 Abs 1 WVRG kann mit der Vergebührung eines Antrag auf Nichtigerklärung gemäß § 13 Abs 1 WVRG sowie mit der Vergebührung für einen Antrag auf Feststellung nach § 13 Abs 2 WVRG kumulieren (§ 30 Abs 1 WVRG). Da der VfGH auch hinsichtlich des WVRG die im Erkenntnis VfGH 4. 3. 2006, G 154/05 V-118/05, zum Ausdruck kommenden Bedenken hegt, dass die Kumulierung und Multiplizierung von Vergaberechtsgebühren - ungeachtet eines möglichen Rückersatzes - unsachlich ist und die Effizienz des Rechtsschutzes behindert, hat er hinsichtlich der Wortfolge „sowie für Anträge gemäß § 23 Abs 1“ in § 30 Abs 1 WVRG sowie der Wortfolge „Bauaufträge ........... 2 500 € „ im Anhang des WVRG, LGBl für Wien 2003/25, ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!