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§ 34 MarkSchG erfasst Behinderungswettbewerb und Anmeldung unter Verletzung von Loyalitätspflichten

MARKENRECHTWRInfo 2006/269WRInfo 2006, 201 Heft 13 v. 12.9.2006

(§ 4 Abs 1 Z 4 MarkSchG, § 4 Abs 2 MarkSchG § 17 Abs 1 Z 7 MarkSchG, § 34 MarkSchG) Das für Handfeuerlöscher verwendete Zeichen „Firekiller“ ist rein beschreibend und darf daher nicht als Marke registriert werden.

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