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Urheberrechte des Planverfassers am Bauwerk?

URHEBERRECHTWRInfo 2006/268WRInfo 2006, 200 Heft 13 v. 12.9.2006

(§ 1 UrhG, § 3 Abs 1 UrhG, § 11 UrhG, § 503 ZPO) Nur bei künstlerischer Ausgestaltung eines trotz Anweisungen Dritter bestehenden gestalterischen Spielraums erwirbt der Planverfasser Urheberrechte am Plan oder am plangemäß gefertigten Modell und damit auch am Bauwerk, das nach diesem Plan und/oder Modell errichtet worden ist.

OGH 20. 6. 2006, 4 Ob 41/06t

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