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Exekution auf Gesamtrechte des Stifters gegenüber der Privatstiftung

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2006/244WRInfo 2006, 186 Heft 12 v. 14.8.2006

( §§ 331 ff EO , § 3 Abs 3 PSG , § 36 Abs 4 PSG ) Die dem Stifter gegenüber einer Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte unterliegen ungeachtet der Bestimmung des § 3 Abs 3 PSG (wonach Rechte des Stifters, die Privatstiftung zu gestalten, nicht auf die Rechtsnachfolger übergehen) der Exekution nach §§ 331 ff EO , wenn er sich das Recht auf Widerruf vorbehalten hat und nach der Stiftungserklärung oder nach § 36 Abs 4 PSG zumindest zum Teil Letztbegünstigter ist, und/oder sich ein Änderungsrecht vorbehalten hat.

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