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Kartellrechtsverstoß durch Informationsaustausch im Bereich der obligatorischen Haftpflichtversicherung

KARTELLRECHTWRInfo 2006/242WRInfo 2006, 182 Heft 12 v. 14.8.2006

( Art 81 EG ) Ein Kartell oder ein abgestimmtes Verhalten von Versicherungsgesellschaften, das in einem gegenseitigen Informationsaustausch besteht, der eine durch die Marktbedingungen nicht gerechtfertigte Erhöhung der Prämien für die obligatorische Haftpflichtversicherung für die durch Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorfahrräder verursachten Schäden ermöglicht, und das gegen die nationalen Vorschriften über den Schutz des Wettbewerbs verstößt, kann auch gegen Art 81 EG verstoßen.

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