( § 9a UWG ) Bekommen die angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck, mit dem Kombinationsangebot eines Pay-TV-Abonnements und eines Digitalreceivers, mit dem unverschlüsselte TV-Programme empfangen werden können, eine Hauptware mit einer unentgeltlichen Sachzuwendung als Zugabe zu erhalten, liegt eine verbotene Zugabenankündigung vor.
OGH 26.04.2006, 3 Ob 64/06t

