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Patentrechtsstreitigkeiten - Umfang der ausschließlichen Zuständigkeit nach Art 16 Nr 4 EuGVÜ

PATENTRECHTWRInfo 2006/227WRInfo 2006, 171 Heft 11 v. 1.8.2006

( Art 16 Nr 4 EuGVÜ ) Die in Art 16 Nr 4 EuGVÜ vorgesehene ausschließliche Zuständigkeitsregel betrifft alle Arten von Rechtsstreitigkeiten über die Eintragung oder die Gültigkeit eines Patents, unabhängig davon, ob die Frage klageweise oder einredeweise aufgeworfen wird.

EuGH 13.07.2006, C-4/03, GAT

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