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Nach Anzeige der Masseinsuffizienz zuerkannte Prozesskosten eines Anfechtungsprozesses - keine Exekutionssperre

INSOLVENZRECHTWRInfo 2006/222WRInfo 2006, 166 Heft 11 v. 1.8.2006

( §§ 27 ff KO , § 124a Abs 1 KO , § 124a Abs 2 KO ) Auch Prozesshandlungen sind Rechtshandlungen iSd § 124a Abs 1 zweiter Satz KO. Daran kann jedenfalls für Prozesshandlungen, die erst nach Anzeige der Masseinsuffizienz gemäß § 124a Abs 1 erster Satz KO gesetzt wurden, kein Zweifel bestehen.

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