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Vorfälligkeitsgebühr bei vorzeitiger Kreditrückzahlung

KONSUMENTENSCHUTZWRInfo 2006/210WRInfo 2006, 154 Heft 10 v. 4.7.2006

( § 33 Abs 8 BWG ) Bei Verbraucherkrediten zur Schaffung und Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest zehn Jahren und bei hypothekarisch gesicherten Krediten ( § 33 Abs 8 Z 1 BWG ) können die Parteien zwar ein besonderes Entgelt für die vorzeitige Rückzahlung vereinbaren. Diese Vereinbarung ist aber nur für den Fall zulässig und wirksam, dass der Verbraucher eine nach § 33 Abs 8 Z 1 oder Z 2 BWG vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält.

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