( § 8 PresseFG 2004 ) Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass gemäß § 8 PresseFG 2004 nur den regionalen Tageszeitungen, nicht aber den regionalen Wochenzeitungen Presseförderung gewährt wird. Eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung ist sowohl im Hinblick auf ihre Bedeutung für die politische Meinungs- und Willensbildung als auch in der unterschiedlichen Kostenbelastung bedingt durch die verschiedene Erscheinungshäufigkeit zu sehen.

