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Kein Rekursrecht gegen bloße Weisungen des Gerichts an den Masseverwalter

INSOLVENZRECHTWRInfo 2006/204WRInfo 2006, 149 Heft 10 v. 4.7.2006

( § 84 KO ) Der Gemeinschuldner hat gegen bloße Weisungen des Konkursgerichts an den Masseverwalter kein Rekursrecht.

OGH 30.03.2006, 8 Ob 42/06v

Dass (...) hinsichtlich der Entscheidung über eine bloße Weisung iSd § 84 KO ein Rekursrecht ausscheidet, ergibt sich schon aus der klaren Regelung des § 84 Abs 3 letzter Satz KO (Hirtzenberger / Riel in Konecny / Schubert § 84 KO Rz 9; anders hinsichtlich der nach § 95 Abs 3 KO in Angelegenheiten der §§ 116, 117 KO gefassten Beschlüsse OGH RIS-Justiz RS0081665 mwN, zuletzt etwa OGH 8 Ob 259/00x oder 3 Ob 52/01w ).

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