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Verjährung nach den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe

WRInfo 2005/160 Heft 9 v. 16.6.2005

( § 8 Abs 4 AAB ) Bei äußerst kurzen Verjährungsfristen wie der zur Geltendmachung von Schadersatzansprüchen vorgesehenen 6-Monats-Frist des § 8 Abs 4 AAB (Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe) darf an die diesbezüglichen Anforderungen hinsichtlich der Kenntnisse eines Geschädigten kein allzu strenger Maßstab angelegt werden.

OGH 19.04.2005, 1 Ob 227/04w

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