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Rücktrittsrecht des Masseverwalters auch bei (gerichtlichen) Vergleichen

WRInfo 2005/164 Heft 9 v. 16.6.2005

( § 21 Abs 1 KO ) Das Rücktrittsrecht des Masseverwalters gemäß § 21 Abs 1 KO erstreckt sich auch auf (gerichtliche) Vergleiche, die im Austauschverhältnis stehende Leistungspflichten der Vertragspartner zum Gegenstand haben.

OGH 12.04.2005, 1 Ob 57/05x

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